
Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Produkte gemäß §12 Abs. 3 UStG
Bestimmte Photovoltaik-Komponenten und Zubehörteile können gemäß §12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Steuerbefreiung gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von privat genutzten Wohngebäuden oder Gebäuden mit gemeinnütziger Nutzung installiert.
- Die im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldete Bruttoleistung der Anlage überschreitet nicht 30 kW (peak).
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis zur Berechtigung erforderlich sein kann.
Verantwortung des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, die Angaben zur Steuerbefreiung wahrheitsgemäß zu machen. Bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben haftet der Käufer für daraus entstehende steuerliche Konsequenzen.