CE-Kennzeichnung: Ja
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Bestimmte Photovoltaik-Komponenten und Zubehörteile können gemäß §12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Steuerbefreiung gilt unter folgenden Voraussetzungen:
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis zur Berechtigung erforderlich sein kann.
Verantwortung des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, die Angaben zur Steuerbefreiung wahrheitsgemäß zu machen. Bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben haftet der Käufer für daraus entstehende steuerliche Konsequenzen.