
Förderung von Gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen – Solarenergie für Nachbarschaften und Wohnanlagen
Gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen sind eine spannende Möglichkeit, die Vorteile der Solarenergie auf mehrere Haushalte oder Gebäude zu verteilen. Sie bieten eine gemeinsame Lösung für Wohnanlagen, Nachbarschaften oder sogar Dorfgemeinschaften, die keine Einzelanlagen installieren möchten. In diesem Blog beleuchten wir die verschiedenen Förderprogramme, die speziell für gemeinschaftliche PV-Anlagen existieren, und wie diese die Energieunabhängigkeit und Kostensenkung fördern können.
1. Was sind gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen?
Gemeinschaftliche PV-Anlagen sind Solaranlagen, die von mehreren Parteien gemeinsam genutzt werden. Dies kann auf einem großen Mehrfamilienhaus oder einem Bürogebäude geschehen, bei dem alle Mieter von der produzierten Solarenergie profitieren. Solche Modelle eignen sich hervorragend für Gebäude, bei denen jeder einzelne Bewohner nicht die Möglichkeit hat, eine eigene Anlage zu installieren. Sie können durch eine Wohnungsbaugesellschaft oder eine Eigentümergemeinschaft betrieben werden.
2. Fördermöglichkeiten für gemeinschaftliche Anlagen
Es gibt verschiedene Förderungen, die gemeinschaftliche PV-Anlagen unterstützen. Bund und Länder bieten spezielle Förderprogramme für Projekte, bei denen mehrere Haushalte oder Gebäude mit einer einzigen Photovoltaikanlage versorgt werden. Dazu gehören zinsgünstige Kredite über die KfW und andere Förderprogramme auf regionaler Ebene, die besonders in Stadtgebieten mit begrenzten Dachflächen von Vorteil sind.
3. Einspeisevergütung und Mieterstrommodell
Für gemeinschaftlich genutzte Photovoltaikanlagen kann auch die Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden, sofern der überschüssige Strom ins Netz eingespeist wird. Zudem können solche Projekte vom Mieterstrommodell profitieren, bei dem der lokal erzeugte Strom direkt an die Mieter verkauft wird. Hier greift auch der Mieterstromzuschlag, der speziell für gemeinschaftliche PV-Projekte entwickelt wurde und eine attraktive finanzielle Unterstützung bietet.
4. Steuerliche Erleichterungen und Umsatzsteuerbefreiung
Auch für gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen gilt die Umsatzsteuerbefreiung, was die Anfangsinvestitionen um 19 % senkt. Diese Steuererleichterung gilt sowohl für die Anschaffung als auch für die Installation der Anlage und hilft, die Kosten für solche Gemeinschaftsprojekte erheblich zu reduzieren. Zusätzlich gibt es je nach Bundesland weitere steuerliche Anreize für die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien.
Fazit
Gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen bieten eine hervorragende Möglichkeit, Solarenergie in dicht besiedelten Gebieten oder Mehrparteienhäusern zu nutzen. Dank der verschiedenen Förderprogramme und steuerlichen Vorteile wird die Installation solcher Anlagen immer attraktiver. Sie bieten nicht nur finanzielle Einsparungen, sondern fördern auch den Zusammenhalt und die Nachhaltigkeit in der Gemeinschaft.